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Tegernseer Gebräuche: Geplante Neufeststellung

 

 

In den kommenden Monaten wird eine Kommission die Handelsgebräuche in der Holzwirtschaft, die sogenannten Tegernseer Gebräuche, überarbeiten. Die letzte Fassung der Gebräuche stammt aus dem Jahr 1985.

Die Tegernseer Gebräuche sind ein Handelsbrauch, der den inländischen Handel mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen und anderer Holzhalbwaren regelt. Er wird beim Kauf und Verkauf von Holz herangezogen, solange die Handelspartner keine anderslautenden Vereinbarungen, etwa in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, getroffen haben. Eine Besonderheit bei Handelsbräuchen ist, dass sie die gängige Praxis abbilden und daher regelmäßig neu festgestellt werden müssen. Handelsgebräuche spielen insbesondere bei Rechtstreitigkeiten zwischen Geschäftspartnern eine Rolle. Die letzte Fassung der Tegernseer Gebräuche ist beinahe 30 Jahre alt.

In Berlin fand am 30. Mai 2016 auf Einladung des Deutschen Holzwirtschaftsrats e. V. (DHWR) die konstituierende Sitzung der Kommission zur Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche statt, in der man sich auf ein zweistufiges Vorgehen verständigte:

  • Im ersten Schritt findet eine redaktionelle Aktualisierung statt. Hierbei werden unter anderem veraltete Rechtsgrundlagen durch die entsprechenden neuen Vorschriften ersetzt.
  • Anschließend prüft die Kommission, ob sich die Gebräuche selbst geändert haben. Dafür werden die in der Praxis gelebten Gepflogenheiten erfasst und bei Bedarf die entsprechenden Inhalte in den Tegernseer Gebräuchen angepasst werden.

Die derzeitigen Mitglieder der Kommission zur Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche sind:

  • Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV)
  • Deutsche Säge- und Holzindustrie - Bundesverband e.V. (DeSH)
  • Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV)
  • Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V.
  • Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz)
  • Hauptverband der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige e.V. (HDH)
  • Holzbau Deutschland, Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
  • Tischler Schreiner Deutschland e.V. (TSD) Bundesinnungsverband für das Tischler- / Schreinerhandwerk im Bundesverband Holz und Kunststoff
  • Verband der Holzwirtschaft und Kunststoffverarbeitung Bayern Thüringen e.V. (VHKBT)
  • Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik - Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
  • Bundesverband Holzpackmittel · Paletten · Exportverpackung (HPE) e.V.

(Quelle: Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V. (DHWR) - 07/2016)

 

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