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Tegernseer Gebräuche: Bis zum 15. April 2017 öffentliche Konsultation zur Neufeststellung

 

 

  • Die letzte Fassung der Tegernseer Gebräuche stammt aus dem Jahr 1985

Der Deutsche Holzwirtschaftsrat e.V. (DHWR) hat eine öffentliche Online-Konsultation zur Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche gestartet - bis zum 15. April 2017 können Interessierte hieran teilnehmen. Die Tegernseer Gebräuche gelten für Handelsgeschäfte in der Holzwirtschaft und stellen ein in Deutschland einzigartiges Rechtsdokument dar: Es hat gesetzesgleiche Wirkung, wenn die Handelspartner keine anderen Vereinbarungen treffen. Besonders ist, dass die Tegernseer Gebräuche nicht von einer Institution festgelegt werden, sondern das „gelebte Brauchtum“ dokumentieren und daher regelmäßig überprüft werden müssen. Die Tegernseer Gebräuche sind eine Besonderheit der Holzwirtschaft: Sie  verkörpern die Handelsbräuche aller Unternehmen, die in Deutschland mit Rundholz, Schnittholz, Holzwerkstoffen, Holzhalbwaren und Holzprodukten handeln und sind dabei die einzigen Handelsbräuche, die schriftlich niedergelegt sind.  Die Tegernseer Gebräuche werden heute vor allem dann beim Kauf und Verkauf von Holz oder Holzprodukten herangezogen, wenn durch die Handelspartner keine anderslautenden Vereinbarungen, etwa in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen, getroffen wurden bzw. diese aus formalen Gründen unwirksam sind oder keine Regelungen zu den Fragen treffen. In diesen Fällen können die Tegernseer Gebräuche unter Berufung auf das Handelsgesetzbuch (HGB) nach § 346 zur Rechtsfindung herangezogen werden. Ein Merkmal von Handelsbräuchen ist, dass sie nur die gängige Praxis abbilden und daher regelmäßig neu festgestellt werden müssen. Die letzte Feststellung der Tegernseer Gebräuche fand im Jahr 1985 statt. Am 30. Mai 2016 lud der DHWR nach frühzeitiger Information der Medien und fachlich betroffener Verbände zur konstituierenden Sitzung der Kommission zur Neufeststellung der Tegernseer Gebräuche ein. In den darauffolgenden Monaten wurden die Tegernseer Gebräuche von Experten verschiedener Fachverbände geprüft und liegen nun in einer – vorerst – ausschließlich redaktionell überarbeiteten Fassung vor. Zudem wurden im allgemeinem Teil naheliegende Aspekte der gängigen Geschäftspraxis, wie das Verwenden von E-Mails in der Kommunikation von Geschäftspartnern, ergänzt. Eine Prüfung des Brauchtums erfolgt im Anschluss an die öffentliche Konsultation, zu der der DHWR alle interessierten Personen und Organisationen einlädt. Die Konsultation ist geöffnet vom 16. Februar bis zum 15. April 2017. Am 15. April 2017 ist ebenfalls Einsendeschluss für die Zusendung von kommentierten Dokumenten und sonstigen Hinweisen. Ansprechpartner beim DHWR ist Lukas Freise: lukas.freise@dhwr.de

Derzeitige Mitglieder der Kommission zur Neufestellung der Tegernseer Gebräuche sind:

  • Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks (BIV)
  • Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V. (BAV)
  • Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V. (BDB)
  • Bundesverband Holzpackmittel · Paletten · Exportverpackung e.V. (HPE)
  • Deutsche Säge- und Holzindustrie  Bundesverband e.V. (DeSH)
  • Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband e.V. (DEPV)
  • Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V. (DHWR)
  • Gesamtverband Deutscher Holzhandel e.V. (GD Holz)
  • Hauptverband der Deutschen Holz und Kunststoffe verarbeitenden Industrie und verwandter Industriezweige (HDH)
  • Holzbau Deutschland, Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.
  • Tischler Schreiner Deutschland e.V. (TSD) Bundesinnungsverband für das Tischler- / Schreinerhandwerk im Bundesverband Holz und Kunststoff
  • Verband der Holzwirtschaft und Kunststoff- verarbeitung Bayern Thüringen e.V. (VHKBT)
  • Verband Deutscher Papierfabriken e.V. (VDP)
  • Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks e.V. (ZVDH)
  • Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik - Bundesinnungsverband Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe (ZVPF)

(Quelle: Deutscher Holzwirtschaftsrat e.V. - DHWR - 02/2017)