Russland: Selbstregulierungsorg. in der Baubranche
Schaffung von Selbstregulierungsorganisationen in der Baubranche
bfai: In Russland ist am 22.7.2008 das Änderungsgesetz Nr. 148-FZ zum Städtebaugesetzbuch (Russisch: „Градостроительный кодекс„ bzw. „Gradostroitelnyj kodeks„) ergangen.
Die Gesetzesänderung steht im Kontext der geplanten Abschaffung der Lizenzierungspflicht im Baubereich, die nach der geltenden Gesetzeslage zum 1.1.2009 durch die Einrichtung von Selbstregulierungsorganisationen mit Befugnissen bei Zulassung und Qualitätskontrolle der Marktteilnehmer ersetzt wird (siehe bfai-Rechtsnews 8/2007, 9/2007 und 8/2008). Das Änderungsgesetz führt das neue Kapitel 6.1. (Artikel 55.1 bis 55.22) des Städtebaugesetzbuches ein, welches die Überschrift „Selbstregulierung in den Bereichen der Ingenieursarbeiten, architektonisch-baulicher Projektierung, Errichtung und Sanierung von Bauobjekten und -anlagen„ trägt. Ferner hat Art. 60 (Kapitel 8 „Haftung für Verstöße gegen die Baugesetzgebung„) des Städtebaugesetzbuches, der die Verpflichtung zum Schadensersatz bei Baumängeln festlegt, eine neue Fassung bekommen.
Des Weiteren ist das Gesetzbuch über Ordnungswidrigkeiten durch den neuen Art. 9.5.1. ergänzt worden. Darin sind Bußgelder in Höhe bis zu 50.000 Rubel (ca. 1.390 Euro) für die Ausführung der Ingenieurs- und Bauarbeiten ohne Zulassungsnachweis vorgesehen. Nach den Übergangsbestimmungen werden ab dem 1.1.2009 keine neuen staatlichen Lizenzen für den Baubereich mehr erteilt. Ein Jahr später, zum 1.1.2010, werden dann auch die geltenden Lizenzen ihre Wirksamkeit verlieren.
Der russische Originalwortlaut des Städtebaugesetzbuches in seiner konsolidierten Fassung kann im Internet unter dem folgenden Link heruntergeladen werden: http://www.garant.ru/main/12038258-000.htm. Der Text des Änderungsgesetzes Nr. 148-FZ vom 22.7.2008 findet sich in der Regierungszeitung „Rossijskaja gazeta„: http://www.rg.ru/2008/07/25/gradkodeks-izmenenia-dok.html (Quelle: bfai - Bundesagentur für Aussenwirtschaft)
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