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Erleichterungen bei Beantragung von Arbeitsvisa für qualifizierte Fachkräfte geplant
In Russland wird derzeit auf Regierungsebene ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsrechts vorbereitet. Danach sollen Erleichterungen bei der Beantragung von Arbeitsvisa für qualifizierte ausländische Fachkräfte geschaffen werden. Eine entsprechende Ankündigung machte der Leiter des russischen Föderalen Migrationsdienstes („Federalnaja Migracionnaja Sluschba“, FMS) Konstantin Romodanovskij. Das Ziel sei die maximale Abschaffung von Verwaltungshindernissen für Unternehmen, die große Investitionen in Russland tätigen. Als Beispiel wurden hochqualifizierte ausländische Fachkräfte aus Europa, den USA, Japan etc. genannt, für die günstigere Bedingungen gelten sollen. Ob der Gesetzentwurf nach Nationalitäten oder Berufsbildern unterscheiden oder sonstige Kriterien heranziehen wird, steht derzeit noch nicht abschließend fest. Nach der geltenden Rechtslage gelten für alle ausländischen Arbeitskräfte die gleichen Bedingungen, unabhängig von deren Qualifikationsniveau und Herkunftsland. Die russische Regierung legt jährlich in Quoten fest, wie viele Arbeitsgenehmigungen für Ausländer in dem jeweiligen Kalenderjahr ausgestellt werden dürfen. Für das Jahr 2009 geschah dies durch die Regierungsverordnung Nr. 835 vom 7.11.2008. Danach dürfen 2009 höchstens 3.976.747 Arbeitsgenehmigungen erteilt werden. Die Quotenregelung wird relativ flexibel gehandhabt: so wurde die für 2008 ursprünglich festgelegte Zahl bereits im Juli 2008 erreicht und in der Folge aufgestockt. Die Anträge für 2009 offenbaren, dass die meisten Ausländer in der Baubranche, im Bergbau, im Maschinenbau beschäftigt werden. Im Sommer 2008 wurden erstmals 22 Berufsgruppen festgelegt, die von der jährlichen Quote der Arbeitsgenehmigungen für Ausländer ausgenommen sind: u.a. Biophysiker, Biochemiker, Direktoren und Generaldirektoren, Repräsentanzleiter (siehe Verfügung Nr. 355n des Ministeriums für Gesundheit und soziale Entwicklung vom 25.7.2008). Darüber hinaus findet bisher aber keine weitere Bevorzugung von hochqualifizierten ausländischen Mitarbeitern statt. (Quelle: gtai - Germany Trade and Invest)
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