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Neuseeland: Aktualisierung des Import Health Standard (IHS) für Verpackungsmaterial aus Holz
Das neuseeländische Landwirtschaftsministerium wird zum 1.11.2009 den Import Health Standard (IHS) für Verpackungsmaterial aus Holz aktualisieren. Die Aktualisierung umfasst drei Schwerpunkte: 1. Kontrolle von Verpackungsmaterial aus Holz, das nicht der IHS-Norm entspricht 2. Anpassung an den revidierten ISPM 15-Standard (Stichwort: Entrindung) 3. Änderungen bei zugelassenen alternativen Behandlungsmethoden.
Der aktualisierte IHS sieht vor, dass zukünftig nicht dem ISPM 15-Standard entsprechendes oder nicht anderweitig behandeltes Verpackungsmaterial aus Holz immer einer Beschau unter-zogen wird. In der Vergangenheit geschah dies nur stichprobenweise. Untersuchungen haben jedoch gezeigt, dass Sendungen mit unbehandeltem oder nicht ordnungsgemäß behandeltem Verpackungsmaterial aus Holz überproportional Schädlingsbefall aufwiesen. Verpackungsmaterial aus Holz ohne ISPM 15-Markierung bzw. ohne Pflanzengesundheitszeugnis wird deshalb zukünftig immer durch den neuseeländischen Pflanzenschutzdient kontrolliert. Anfallende Kos-ten gehen zu Lasten des Einführers. Nur wenn kein Schädlingsbefall festgestellt wird, erhalten die Waren die Freigabe. Der internationale Standard für Verpackungsmaterial aus Holz (ISPM 15) wurde Anfang 2009 um eine Toleranzregelung für entrindetes Verpackungsmaterial aus Holz ergänzt. Danach werden Rindenstücke unter 3 cm Breite bzw. einer Fläche/Stücke von weniger als 50 cm2 als un-schädlich betrachtet. Der bisherige IHS sah das vollständige Entrinden von Verpackungsholz 10
vor. Bei der Einfuhr vorhandene Rindenreste mussten entfernt werden. War dies nicht möglich musste das Holz entweder nochmals behandelt werden. Weitere Alternativen waren die Rück-sendung bzw. Zerstörung des Verpackungsmaterials. Mit der Aktualisierung entfallen diese Maßnahmen, soweit die Rindenreste die im revidierten ISPM 15-Standard festgelegten Kriteri-en nicht überschreiten. Der neuseeländischen Import Health Standard für Verpackungsmaterial aus Holz lässt neben dem ISPM 15-Standard auch alternative Behandlungsmethoden, geregelt in Anhang 3 des IHS, zu. Der Nachweis über die Behandlung nach den dort festgelegten Verfahren erfolgt durch ein Pflanzengesundheitszeugnis der zuständigen Behörden des Exportlandes. Als alternative Behandlungsmethode wird in Anhang 3 u.a. die Begasung mit Phosphan zuge-lassen. Neuere Forschungen haben gezeigt, dass die bisherige Behandlung (Begasung mit Phosphan bei einer atmosphärischen Mindestkonzentration von 1,41 g/m3 für die Dauer von mehr als 72 Stunden bei einer Mindesttemperatur vom 10°C und einer Höchsttemperatur von 30°C) nicht mehr ausreicht, um einen entsprechenden Schutz gegen die Einschleppung von Schädlingen zu gewährleisten. Die bei dieser Behandlungsmethode einzuhaltenden Wert wer-den deshalb ab 1.11.2009 auf eine atmosphärische Mindestkonzentration von 3,0 g/m3 für die Dauer von mindestens 120 Stunden bei einer Temperatur von 15°C oder höher angehoben. Ein Entwurf des aktualisierten Import Health Standard für Verpackungsmaterial aus Holz ist auf der Internetseite des Ministeriums zu finden. (Quelle: Germany Trade & Invest | gtai)
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