Korea: Einfuhrvorschriften Holz-Verpackungsm.
Die koreanische Regierung hat der WTO geplante Änderungen der nationalen Vorschriften für Verpackungsmaterial aus Holz notifiziert. Danach sollen die „Plant Quarantine Requirements for Imported or Exported Wood Packaging Materials“, die den internationalen Standard ISPM 15 umsetzen, wie folgt geändert werden:
1. Änderung der Markierung für aus Korea exportiertes Verpackungsmaterial aus Holz. Nach der ISPM 15 erfolgt der Nachweis der regelkonformen Behandlung des Verpackungs-holzes durch eine genormte Markierung auf der Verpackung, in der auch Angaben zum zu-gelassenen Behandlungsunternehmen (Symbol des Herstellers der Holzverpackung, von der nationalen Pflanzenschutzbehörde erteilte Registrierungsnummer) enthalten sind. Diese Angaben sind auf in Korea her-gestellten und behandelten Holzverpackungen zukünftig außerhalb der Markierung anzubringen. Während einer Übergangsfrist bis 21.9.2009 werden sowohl die bisherige als auch die revidierte Markierung auf Holzverpackungen akzeptiert.
2. Exportiertes und importiertes Verpackungsmaterial aus Holz muss zukünftig folgende weitere/neue Kriterien erfüllen:
• Holz zu Verpackungszwecken muss vor der phytosanitären Behandlung entrindet werden. Rindenfrei bedeutet dabei nicht, dass das Holz ohne jegliche Rindenteile sein muss. Als rindenfrei gilt auch Holz, wenn einzelne Rindenstücke weniger als 3 cm breit sind (unabhängig von ihrer Länge) oder, wenn sie mehr als 3 cm breit sind, nicht über 50 cm2 aufweisen.
• Lebende Schädlinge dürfen nicht gefunden werden
• Für Verpackungsmaterial aus Holz mit einer Breite von mehr als 200 mm je Seite wird eine Methylbromidbehandlung nicht mehr akzeptiert.
Die notifizierten Änderungen sollen wie folgt in Kraft treten:
1. Änderung der Markierung: 22.3.2009
2. Weitere/neue Kriterien: 6 Monate nach Veröffentlichung der Änderung (22.3.2009) oder nach Annahme des revidierten ISPM 15-Standards durch die IPPC, je nachdem welches Datum früher ist. (Quelle: gtai - Germany Trade and Invest)
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