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Kamerun und Rep. Kongo: Einfuhr von Holzprodukten

Freiwillige Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft mit Kamerun und der Republik Kongo

Die EU hat sowohl mit Kamerun als auch der Republik Kongo ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft abgeschlossen.

Ziel dieser Abkommen ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, der gewährleisten soll, dass alle unter dieses Abkommen fallenden Holzprodukte, die aus Kamerun bzw. dem Kongo in die Gemeinschaft eingeführt werden, legal erzeugt wurden, sowie die Förderung des Handels mit solchen Holzprodukten. Außerdem dient das Abkommen als Grundlage für den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien, so dass die uneingeschränkte Umsetzung des Abkommens erleichtert und gefördert wird und die Rechtsdurchsetzung und Politikgestal-tung im Forstsektor verbessert werden.

Die Initiative zu diesem Abkommen geht auf den EU-Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)“ zurück, in dem Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags durch Abschluss von freiwilligen Partnerschaftsabkommen mit Holzerzeugerländern gefordert wurden. Der Rat nahm im Oktober 2003 Schlussfolgerungen zu dem Aktionsplan an (ABl. EU Nr. C 268 vom 7.11.2003, S. 1) und das Parlament reichte im Januar 2004 einen Entschließungsantrag dazu ein.

Mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (ABl. EU Nr. L 347 vom 30.12.2005, S. 1) schuf die EU ein FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft aus Ländern, die mit der Gemeinschaft ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen geschlossen haben.

Die Verhandlungen mit Kamerun und der Republik Kongo wurden abgeschlossen. Die Unterzeichnung der Freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen Kamerun bzw. der Republik Kongo und der Europäischen Gemeinschaft über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft erfolgte am 6.10.2010 bzw. 15.5.2010. Die Abkommen treten am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Vertragsparteien einander den Abschluss der hierfür erforderli-chen Verfahren schriftlich notifiziert haben. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Abkommenstexte sind im Amtsblatt der EU Nr. L 92 vom 6.4.2011, S. 4 (Kamerun) bzw. L 92 vom 6.4.2011, S. 127 (Rep. Kongo) veröffentlicht. (Quelle: gtai - Germany Trade and Invest - 04/2011)

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