Indonesien: Einfuhrvorschriften Holz-Verpackungsm.
Indonesien hat der WTO am 16.4.2009 notifiziert, dass der Entwurf des Erlasses des Landwirtschaftsminister aus dem Jahre 2006 betreffend die pflanzengesundheitlichen Anforderungen an Verpackungsmaterial aus Holz bei der Einfuhr in Indonesien im Februar 2009 unterschrieben wurde und im September 2009 in Kraft treten wird. Die im Erlass enthaltenen Regelungen entsprechen der von der International Plant Protection Convention (IPPC) für Ver-packungsmaterial aus Holz erlassenen ISPM 15-Norm. Unabhängig vom Inkrafttreten des jetzt unterzeichneten Erlasses wendet Indonesien bereits seit einiger Zeit auf der Basis des bisherigen Entwurfes die ISPM 15-Regeln an. Informationen zu den Einfuhrvorschriften für Verpackungsmaterial aus Holz sind auf der Inter-netseite der indonesischen Pflanzenschutzagentur (Indonesian Agricultural Quarantine Agency) www.karantina.deptan.go.id zu finden. (Quelle: gtai - Germany Trade and Invest)
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