Illegaler Holzeinschlag: EU u. DR Kongo verhandeln
Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags
Andris Piebalgs, EU-Entwicklungskommissar, José Bononge Endundo, Minister für Umwelt, Naturschutz und Tourismus der Demokratischen Republik Kongo, und Charles Michel, belgischer Minister für Entwicklungszusammenarbeit und Vertreter des belgischen EU-Ratsvorsitzes, haben Freitag (22.10.2010) eine Erklärung zur Aufnahme von Verhandlungen über ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen unterzeichnet, das die Ausfuhr von Holz legalen Ursprungs regelt (Abkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor – FLEGT). Dies ist der erste Schritt des Verhandlungsprozesses, der bis Mitte 2013 abgeschlossen sein soll. Mit dem Abkommen soll dafür gesorgt werden, dass alle Hölzer und Holzprodukte aus der Demokratischen Republik Kongo mit einer Genehmigungsbescheinigung versehen sind, die ihren legalen Ursprung verbrieft.
EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs erklärte: „Die Entscheidung der Demokratischen Republik Kongo, sich der Bekämpfung der illegalen Abholzung zu verschreiben, ist eine gute Nachricht für das Land und die EU. Sie wird zur nachhaltigen Entwicklung des lokalen Forstsektors sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Die Europäer wiederum werden sich darauf verlassen können, dass sämtliches Holz aus der Demokratischen Republik Kongo auf legale Weise produziert und ausgeführt wird.“
Ergebnisse des FLEGT-Abkommens
Die Verhandlungen über das FLEGT-Abkommen werden sich auf die Ausarbeitung eines Rückverfolgbarkeits- und Legalitätssicherungssystems konzentrieren, durch das die europäischen Verbraucher die Gewissheit haben können, dass das von ihnen gekaufte Holz aus legalen Quellen stammt und die Umwelt-, Sozial- und Steuervorschriften eingehalten wurden. Maßnahmen zur Förderung der Politikgestaltung im Forstsektor, Einbindung von Interessensträgern, Transparenz und Rechenschaftslegung der Regierungen werden während des Verfahrens ebenfalls erörtert. Die systematischen Kontrollen werden es der Demokratischen Republik Kongo auch ermöglichen, gegen die illegale Abholzung und die Umweltzerstörung vorzugehen, die zum Klimawandel beitragen.
Die Belgische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt den FLEGT-Erleichterungsprozess in der Demokratischen Republik Kongo finanziell (August 2009 bis Dezember 2010). Auf offizielles Ersuchen des kongolesischen Premierministers Muzito, die FLEGT-Verhandlungen zu eröffnen, hat sich die Belgische Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet, den Verhandlungsprozess und damit verbundene Maßnahmen zu fördern und entwickelt hierzu in Zusammenarbeit ein Projekt, das im Zeitraum Januar 2011 bis Juni 2013 bis zu 3,5 Mio. EUR beisteuern könnte. Die Europäische Kommission übernimmt die Verwaltung dieses Fördervorhabens.
Forstwesen und Ausfuhren aus der Demokratischen Republik Kongo
Die Demokratischen Republik Kongo umfasst etwa 60 % der Wälder des Kongobeckens, dem zweitgrößten Regenwaldgebiet der Welt. Diese Region erstreckt sich auf 98 Millionen Hektar und ist damit 32-mal so groß wie Belgien. Sie ist die Heimat von rund 40 Millionen Menschen, die ihren Lebensunterhalt aus den Wäldern und den unterstützenden Industrien ziehen.
Das Abkommen wird die folgenden laufenden Reformen des Forstsektors in der Demokratischen Republik Kongo unterstützen: Annahme eines neues Forstgesetzes und Rechtsrahmens, Prozess zur Umwandlung von Forstkonzessionen, Beauftragung von unabhängigen Beobachtern der Forsttätigkeiten, Verbesserung der Forstkontrollstrategie, Reform des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Tourismus.
Ca. 80 % der Hölzer und Holzprodukte mit Ursprung in der Demokratischen Republik Kongo werden nach Europa exportiert, hauptsächlich nach Frankreich (30 %), Portugal (23 %), Belgien (11 %) und Italien (9 %). Die lokalen Märkten sind ebenfalls von Bedeutung; auf ihnen werden große Mengen Holz gehandelt, überwiegend aus dem informellen Sektor. Die Exporte aus der Demokratischen Republik Kongo nach Europa belaufen sich auf 100 000 bis 200 000 m3 pro Jahr und umfassen hauptsächlich verarbeitete Produkte.
Hintergrund zum FLEGT-Abkommen
Der illegale Holzeinschlag hat verheerende Auswirkungen auf die Wälder der Erde und die in ihnen lebenden Menschen, deren Existenzgrundlage diese darstellen. Man vermutet, dass mehr als die Hälfte der Holzeinschlagtätigkeiten in den am stärksten gefährdeten Waldgebieten möglicherweise illegal ausgeführt werden. Es wird geschätzt, dass die illegale Abholzung weltweit etwa ein Zehntel des gesamten globalen Holzhandels ausmachen dürfte, was für die Erzeugerländer einen jährlichen Verlust an Einnahmen und Steuern in Höhe von mindestens 15 Mrd. USD bedeutet.
Eine der Maßnahmen der Europäischen Union zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags ist im Aktionsplan „Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor“ (FLEGT) aus dem Jahr 2003 dargelegt. Eckstein dieser Politik sind die freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Holz ausführenden Ländern. Des Weiteren hat die EU im Juni 2010 neue Rechtsvorschriften angenommen, die die Holzimporteure und -händler verpflichten, den Ursprung sämtlicher von ihnen gekaufter Holz- und Forstprodukte zu kennen und dessen Legalität sicherzustellen. Diese EU-Verordnung über illegalen Holzeinschlag umfasst ein Verbot, das den Verkauf von illegalem Holz in der EU untersagt. Die Verordnung tritt Anfang 2013 in Kraft.
Die Demokratische Republik Kongo ist das zehnte Land, das Verhandlungen über ein freiwilliges Partnerschaftsabkommen aufnimmt. Solche Abkommen wurden bereits mit Ghana, Kamerun und Kongo unterzeichnet. Verhandlungen darüber laufen mit Malaysia, Indonesien, Liberia, der zentralafrikanischen Republik, Gabun und Vietnam. (Quelle: Europaticker.de)
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