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Abwicklung: Absatzförderungsfonds Holzwirtschaft

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (17/4558) zur Abwicklung der beiden Anstalten Absatzförderungsfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und der deutschen Forst- und Holzwirtschaft vorgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Frühjahr 2009 die gesetzlichen Aufgaben der Fonds für verfassungswidrig erklärt. Die Förderungsfonds sollten unter anderem durch die Finanzierung eines gemeinsamen Marketings zur Verbesserung der Einnahmen in der Landwirtschaft beitragen. Dafür wurden Abgaben bei den Herstellerbetrieben eingezogen. Weil beide Fonds durch Gesetz als Anstalten öffentlichen Rechts errichtet wurden, ist jetzt ein Gesetz zur Auflösung notwendig. (Quelle: Deutscher Bundestag - 02/2011)

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